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Der Beratende Ingenieur

Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure sind freiberuflich selbständig tätig. Sie sind in allen beruflichen Angelegenheiten unabhängige Berater, Treuhänder und Sachwalter des Auftraggebers. Das Bestehen eines mit den Berufsaufgaben im Zusammenhang stehenden Arbeitsverhältnisses oder eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses schließt eine freiberufliche Tätigkeit in der Regel aus.

Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure machen durch die Führung dieser Berufsbezeichnung erkennbar, dass sie ihre Berufsaufgaben unabhängig sowie in eigener Verantwortung ausführen. Sie unterlassen es, für sich und Dritte Vorteile zu fordern, zu verschaffen oder anzunehmen, die geeignet sind, Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu beeinflussen. Sie dürfen neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Beratende Ingenieurin und Beratender Ingenieur keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die in einem Zusammenhang mit ihren Berufsaufgaben steht.

Ingenieurinnen und Ingenieure haben sich in ihrem Aufgabengebiet in dem Umfang fortzubilden, wie es die zur Erhaltung und Entwicklung der Ausübung des Berufes erforderlichen Fachkenntnisse notwendig machen.

Aus den Leitlinien für Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen nach § 31 Niedersächsisches Ingenieurgesetz.

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