Prüfbefreiung
Das bedeutet unter anderem, dass Gebäude mit nicht mehr als drei Geschossen
und bis zu 100 m² Grundfläche und eingeschossige Gebäude bis 200 m²
Grundfläche, die von mir angefertigten statischen Berechnungen, Wärmeschutznachweise
und Bewehrungspläne nicht geprüft werden brauchen.
Ausführliche Erläuterungen hierzu siehe in der Niedersächsischen Bauordnung.
§69a NBauO Genehmigungsfreie Wohngebäude
§75a NBauO Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren